Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter
Slushgenuss GbR
Gesellschafter: Alexander Stieren und Lukas Mehringer
Lindwurmstraße 159, 80337 München
E-Mail: info@slushgenuss.de
Telefon: 0151 55522140 (Alexander Stieren) · 0176 45923444 (Lukas Mehringer)
Internet: www.slushgenuss.de
Hinweis zur Sprache: Zur besseren Lesbarkeit wird teilweise die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Slushgenuss GbR (nachfolgend „Slushgenuss“) und ihren Kunden über die Vermietung von Slush- und Softeismaschinen sowie über die Lieferung von Zubehör und Verbrauchsmaterial (insbesondere Premix-Sirup, Softeispulver, Becher, Trinkhalme).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Slushgenuss stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Maschinen und Leistungen auf der Website, im Kontaktformular oder in Preisübersichten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Mit einer Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch fordert der Kunde Slushgenuss zur Abgabe eines Angebots auf. Ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande.
(3) Slushgenuss übersendet dem Kunden daraufhin ein Angebot in Textform (in der Regel per E-Mail mit Angebots-PDF). Dieses Angebot ist unverbindlich und, sofern nicht anders angegeben, 7 Tage gültig.
(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und Slushgenuss die Buchung in Textform bestätigt. Eine Reservierung der Maschinen erfolgt erst mit dieser Bestätigung; bis dahin werden die Geräte in der Reihenfolge des Eingangs verbindlicher Zusagen vergeben.
(5) Diese AGB werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot zugänglich gemacht und mit der Annahme des Angebots Vertragsbestandteil.
§ 3 Mietgegenstand
(1) Vermietet werden betriebsbereite Slushmaschinen und Softeismaschinen in den jeweils angebotenen Größen sowie das jeweils vereinbarte Zubehör.
(2) Sämtliche Maschinen von Slushgenuss sind Einkammer-Geräte (Single-Tank). Je Maschine kann zu einem Zeitpunkt nur eine Sorte zubereitet werden. Ein Sortenwechsel während der Mietzeit ist nur möglich, indem der Tank vollständig geleert, gespült und neu befüllt wird; bis zur erneuten Konsistenz vergeht anschließend wieder Zeit (siehe § 4 Abs. 2).
(3) Ein Refraktometer („Brix-Messer“) ist nicht Bestandteil der Miete.
(4) Slushgenuss ist berechtigt, ein gleichwertiges Gerät desselben Typs und derselben Kapazität bereitzustellen, sofern das ursprünglich vorgesehene Gerät nicht verfügbar ist.
§ 4 Betriebs- und Nutzungshinweise
(1) Die Maschinen dürfen erst ca. 60 Minuten nach dem Transport eingeschaltet werden, damit sich das Kältemittel setzen kann.
(2) Je nach Umgebungstemperatur und Temperatur des Füllguts kann es bis zu 3 Stunden dauern, bis die gewünschte Konsistenz erreicht ist. Dies ist kein Mangel, sondern korrektes Maschinenverhalten.
(3) Der Mieter hat folgende Vorgaben einzuhalten:
- Aufstellung nur auf ebenen, stabilen Flächen mit mindestens 20 cm Abstand zu allen Seiten zur Wärmeabfuhr.
- Heben und Tragen ausschließlich am unteren Sockel, nicht am Tank.
- Prüfung des korrekten Sitzes des Tankverschlusses vor Inbetriebnahme.
- Gründliches Durchspülen mit klarem Wasser nach Gebrauch, bis keine Sirupreste mehr vorhanden sind.
- Einhaltung der Mindestfüllmenge. Eine deutliche Unterfüllung kann dazu führen, dass das Füllgut nicht sauber herunterkühlt.
(4) Die Befüllung mit eigenem Sirup oder eigenen Mischungen ist zulässig. Slushgenuss übernimmt jedoch keine Gewähr für das Gefrierergebnis und keine Haftung für Funktionsstörungen oder Schäden, die hierauf beruhen. Für ein sauberes Gefrierergebnis ist ein ausreichender Zuckergehalt erforderlich (Richtwert 14–17 °Brix); alkoholhaltige Mischungen frieren mit steigendem Alkoholgehalt schlechter oder gar nicht.
(5) Ein Verstoß gegen die vorstehenden Betriebshinweise kann zu Beschädigungen führen, für die der Mieter nach § 9 haftet.
§ 5 Mietdauer, Abholung und Rückgabe
(1) Die Mietdauer wird im Angebot individuell vereinbart.
(2) Standard ist die Selbstabholung durch den Mieter an dem im Angebot genannten Standort. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Mieters; mit Übergabe geht die Gefahr auf ihn über.
(3) Eine Lieferung durch Slushgenuss erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. In diesem Fall wird eine Fahrtkostenpauschale von 1,00 € je Kilometer berechnet, wobei die vierfache einfache Strecke zugrunde gelegt wird. Bei Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe am Aufstellort über.
(4) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in gereinigtem und betriebsbereitem Zustand.
(5) Gibt der Mieter die Maschine verspätet zurück, wird für jeden angefangenen zusätzlichen Tag der volle vereinbarte Tagesmietpreis je Maschine berechnet. Weitergehende Ansprüche von Slushgenuss bleiben unberührt.
§ 6 Preise, Zahlung, Reinigung und Kaution
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise. Slushgenuss ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht berechnet.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung in bar, per Überweisung, per PayPal oder auf Rechnung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Je vermieteter Maschine wird eine Reinigungspauschale von 10,00 € berechnet. Diese ist im Angebot ausgewiesen und fällt unabhängig vom Reinigungszustand bei Rückgabe an.
(4) Wird eine Maschine stark verschmutzt zurückgegeben, insbesondere mit nicht ausgespülten Sirupresten, wird zusätzlich eine Reinigungspauschale von 30,00 € je Maschine berechnet.
(5) Je Maschine wird eine Kaution von 150,00 € erhoben, zahlbar in bar bei Abholung oder vorab per Überweisung. Slushgenuss kann im Einzelfall auf die Kaution verzichten; ein solcher Verzicht bedarf der Textform und gilt nur für den jeweiligen Vertrag.
(6) Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe auf dem ursprünglich gewählten Zahlungsweg zurückerstattet. Slushgenuss ist berechtigt, mit der Kaution gegen fällige Forderungen aus dem Mietverhältnis aufzurechnen, insbesondere gegen Ansprüche wegen Beschädigung, verspäteter Rückgabe oder starker Verschmutzung.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Kontaktformular, Telefon) geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Slushgenuss geht davon aus, dass die Vermietung von Slush- und Softeismaschinen für ein konkret terminiertes Event hierunter fällt.
§ 8 Stornierung
(1) Der Mieter kann den Vertrag bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform.
(2) Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Slushgenuss kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Kann Slushgenuss die Maschinen aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Defekt, höhere Gewalt) nicht bereitstellen, werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht, soweit Slushgenuss die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 7) bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 9 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstands während der Mietdauer, soweit er diese zu vertreten hat, bis zu einem Betrag von 1.500,00 € je Maschine.
(2) Slushgenuss unterhält keine Versicherung für die Mietgeräte während der Mietzeit. Der Abschluss einer eigenen Versicherung liegt im Ermessen des Mieters.
(3) Der Mieter hat die Maschine bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Haftung von Slushgenuss
(1) Slushgenuss haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Slushgenuss nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Sirup, Premix und Verbrauchsmaterial
(1) Gelieferter Sirup, Premix und Softeispulver werden nach bestem Wissen bereitgestellt.
(2) Eine Garantie hinsichtlich Allergenen oder einzelner Inhaltsstoffe wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Bedarf über die Inhaltsstoffe zu informieren und seine Gäste entsprechend zu unterrichten.
(3) Ersatz erfolgt nur bei nachweisbar beschädigter oder mangelhafter Lieferung und nur im Umfang der gelieferten Ware.
§ 12 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Slushgenuss. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Slushgenuss ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: August 2026

